#gärngscheegwärb
Die Basler Regierung hat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen ein Massnahmenpaket beschlossen. Was davon geht an Selbständige und Gewerbe? Wir liefern laufend Antworten auf eure Fragen.
03/20/20, 03:51 PM
Aktualisiert 03/27/20, 01:28 PM
Doch. Der Bundesrat schreibt den Bauleiter*innen vor, die Hygienemassnahmen wie beispielsweise die Zweimeter-Abstansregel einzuhalten. Auch dürfen sich nicht mehr als fünf Personen im Pausenraum befinden. Die Basler Behörden führen regelmässig Baustellenkontrollen durch.
Die Basler Kantonalbank vergibt ab 25. März Kredite, der Kanton bürgt davor und zwar bis zu Beträgen von 50 Millionen Franken.
Die Voraussetzungen für die Kreditgewährungen und die Kreditkonditionen richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der jeweiligen Bank, schreibt die Basler Regierung. Es wird jedoch erwartet, dass die beteiligten Banken aufgrund der Bürgschaft des Kantons auf einen Risikozuschlag verzichten und den Kredit zu günstigen Konditionen anbieten.
Die Regierung ist mit anderen Banken in der Region im Gespräch und informiert, sobald andere sich angeschlossen haben.
Okay. Aber sei dir bewusst: Anträge an die Basler Kantonalbank sind voraussichtlich nur vom 25. März 2020 bis 31. Juli 2020 möglich.
Der Bundesrat hat versprochen, Firmen Luft zu verschaffen: Es müssen nicht alle Steuern genau jetzt bezahlt werden. Ausserdem können die von der Krise betroffenen Unternehmen ein vorübergehender, zinsloser Zahlungsaufschub für die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) gewährt werden.
Die Kantone werden angewiesen, in den Lebensmittelläden und Betrieben die Hygienevorschriften durchzusetzen. Jene Lebensmittelläden und Betriebe, die sich nicht daran halten, werden geschlossen.
Unternehmen, die in einem Gebäude im Besitz des Kantons Basel-Stadt sind, müssen fünf Wochen lang keine Miete zahlen. Ausserdem erlässt der Kanton Boulevardrestaurants oder Marktständen die Allmendgebühren.
Der Kanton Basel-Stadt arbeitet an einer Lösung. Das Ziel: «Die Kitas sollen die ausfallenden Elternbeiträge abzüglich Entschädigungen Dritter, beispielsweise für Kurzarbeit, und abzüglich Minderaufwand für Sachkosten, die nicht anfallen, vollumfänglich für die Dauer der ausserordentlichen Lage erhalten».
Ja. Kulturschaffende können nicht rückzahlbare Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beanspruchen. Du kannst bei den Kantonen eine Entschädigung für den finanziellen Schaden bekommen, der mit der Absage und der Verschiebung von Veranstaltungen oder mit Betriebsschliessungen verbunden ist.
Ja. Neu haben auch befristet Angestellte und temporär Arbeitende Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Auch Lehrlinge sollen unterstützt werden. Das Verfahren wird vereinfacht.
Weitere Tipps für Unternehmer*innen und Selbstständige findest du im Massnahmenplan von Unternehmer und FDP-Politiker Marc Bourgeois.
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